Die Studierenden erwerben Kenntnisse über die Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie die Ziele und Instrumente des Naturschutzrechts und Bau- und Planungsrechts zur Steuerung der Flächennutzung und des Flächenschutzes. Sie kennen die Instrumente des Flächen- und Biotopschutzes sowie die rechtlichen Anforderungen an die Aufstellung von Bauleitplänen und Landschaftsplänen einschließlich der Rechtsgrundlagen der Umweltprüfungen im Planungsrecht (Eingriffsregelung, UVP, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzprüfung). Sie können Abwägungsprozesse in Planungsverfahren durchführen und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben beurteilen.
Aktive Einbindung des LernManagementSystems Moodle in die Lehre.